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   BGH, 09.03.1967 - VII ZR 264/64   

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https://dejure.org/1967,7759
BGH, 09.03.1967 - VII ZR 264/64 (https://dejure.org/1967,7759)
BGH, Entscheidung vom 09.03.1967 - VII ZR 264/64 (https://dejure.org/1967,7759)
BGH, Entscheidung vom 09. März 1967 - VII ZR 264/64 (https://dejure.org/1967,7759)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übernahme einer anderen Vertretung in einer fremden Branche - Begriff des schuldhaften Zögerns - Begriff der Unverzüglichkeit - Verwendung des Begriffs der Unverzüglichkeit in einem Vertrag - Verschulden an einer objektiv unbegründeten Kündigung - Überprüfung der ...

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Herrenwäsche -, wichtiger Grund, Verletzung der vertraglichen Anzeigepflicht, unverzügliche Anzeige der Übernahme einer weiteren Vertretung, begründeter Anlass, unberechtigte fristlose Kündigung des U, Schadensersatzanspruch des HV wegen unberechtigter fristloser ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.11.1966 - VII ZR 112/64

    Handelsrecht-Kündigung d. Handelsvertretervertrages;Ausschluß d Ausgleichsanspr.

    Auszug aus BGH, 09.03.1967 - VII ZR 264/64
    Ein solcher ist in allgemeinen darin zu finden, daß der Unternehmer den Handelsvertreter ohne hinreichenden Grund fristlos gekündigt hat (Urteil des erkennenden Senats vom 14. November 1966 NJW 1967, 248).

    Diese ergeben sich nicht aus § 89 a Abs. 2 HGB, sondern, wie das Berufungsgericht mit Recht angenommen hat, aus positiver Vertragsverletzung (Urteil des Senats in NJW 1967 S. 248, 250) [BGH 14.11.1966 - VII ZR 112/64].

  • RG, 09.10.1906 - II 88/06

    Anfechtung nach § 121 B.G.B.

    Auszug aus BGH, 09.03.1967 - VII ZR 264/64
    Es trifft zwar zu, daß die Frage, ob in einen bestimmten Verhalten einer Partei ein schuldhaftes Zögern in Sinne des § 121 BGB oder einer anderen diesen Begriff enthaltenden gesetzlichen Bestimmung zu erblicken ist, als Rechtsfrage der Nachprüfung des Revisionsgerichts unterliegt (RGZ 64, 159, 161; 124, 115, 118).

    Zum Begriff der Unverzüglichkeit gehört schon nach allgemeinem Sprachgebrauch ein möglichst schleuniges Handeln (RGZ 64, 159, 161).

  • RG, 22.02.1929 - II 357/28

    1. Zum Begriff der Unverzüglichkeit der Irrtumsanfechtung. 2. Kommt es auch auf

    Auszug aus BGH, 09.03.1967 - VII ZR 264/64
    Es trifft zwar zu, daß die Frage, ob in einen bestimmten Verhalten einer Partei ein schuldhaftes Zögern in Sinne des § 121 BGB oder einer anderen diesen Begriff enthaltenden gesetzlichen Bestimmung zu erblicken ist, als Rechtsfrage der Nachprüfung des Revisionsgerichts unterliegt (RGZ 64, 159, 161; 124, 115, 118).
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